Unsere Leistungen
Behandlungszeitpunkt
Kieferorthopädische Maßnahmen können in jedem Alter vorgenommen werden, das heißt, wenn erforderlich bei Säuglingen, bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters. Der jüngste Patient war 1 Tag alt, der bisher älteste über 60 Jahre zu Beginn der Behandlung. Voraussetzung einer Behandlung im erwachsenen Alter ist die ausreichende Verankerung der Zahnwurzeln im Kieferknochen. Deren Beweglichkeit ist nicht ausschlaggebend. Im Kindesalter sind häufig Unterweisungen zur Beseitigung von Ungewohnheiten ( Habits ) und deren Kontrollen ausreichend. Für den Beginn einer aktiven Behandlung ( mit kieferorthopädischen Geräten/ Zahnspangen ) gibt es sehr viel verschiedene Kriterien (so sollen z.B. falsch verzahnte bleibende Zähne zwischen Ober- und Unterkiefer frühest möglich behandelt werden ).
Aufgabengebiete
Liegen große Abweichungen beider Kiefer zueinander vor, sollte eine kombiniert kieferorthopädisch- kieferchirurgische Behandlung vorgenommen werden.Bei Zahnverlust in jungem Lebensalter und unversorgten Lücken kommt es häufig zu schwerwiegenden Kippungen von Nachbarzähnen.Für eine höherwertige Versorgung mit Zahnersatz ist die Aufrichtung dieser Zähne erforderlich und kieferorthopädisch möglich.
Spaltträgerbehandlung
Auf ungefähr 500 Geburten kommt eine mit einer Fehlbildung im Kieferbereich - einer so genannten Hasenscharte oder einer schwerwiegenderen Fehlbildungen. Diese Kinder bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit und Betreuung, auch psychologisch. Häufig erstreckt sich die Behandlung vom ersten Lebenstag an bis zum Erwachsenenalter.
Warum und wozu gerade Zähne
Im Vordergrund stehen für mich persönlich funktionelle Aspekte, wie regelrechte Verzahnung, Bewegungsabläufe beim Kauen, Sprechen, Schlucken, bessere Voraussetzungen für die Mundhygiene und somit auch längerer Erhalt der eigenen Zähne. Das ist auch der Grund dafür, warum wir bei Bedarf Ratenzahlungen anbieten. Für sehr viele Patienten spielt die Ästhetik die entscheidende Rolle. Eine Garantie für dauerhaft gerade Zähne kann es nicht geben, je besser aber die Verzahnung ist und auf die Weichteile abgestimmt ist, umso geringer das Risiko, dass sich die Zähne wieder zum Schlechteren verändern.
Kosten
Liegt die Behandlung im Umfang der gesetzlichen Krankenkasse nach den KieferorthopädischenIndikationsGruppen KIG, d.h. in den Gruppen 3 bis 5, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse 80% der anfallenden Kosten.
Die 20% Versichertenanteil werden bei erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse ausgezahlt.
Behandlungsfälle, die in die KIG Stufen 1 und 2 einzuordnen sind, erhalten keinen Zuschuss von der Krankenkasse, was aber nicht bedeutet, dass keine Notwendigkeit vorliegt.
Gleiches gilt für die Kostenübernahme bei der Behandlung Erwachsener. Können die notwendigen oder wünschenswerten Veränderungen durch Zahnverschiebungen ausgeglichen werden, sind die Kosten vom Patienten zu begleichen. Liegen große Abweichungen im Knochenbereich vor, die durch Veränderungen der Zahnstellung nicht zu kompensieren sind, sondern durch eine Operation korrigiert werden müssen, übernimmt die Krankenkasse ebenfalls 80% der anfallenden Kosten.
Über eine Mehrkostenvereinbarung kann der Patient eine komfortablere oder ästhetisch ansprechendere Lösung in Bezug auf die Wahl der kieferorthopädischen Geräte treffen.